Präambel
Der Anbieter ist spezialisiert auf die Generierung qualifizierter Interessentenkontakte (Leads) im Versicherungsbereich. Der Makler ist als unabhängiger Versicherungsmakler gemäß § 34d GewO tätig und vermittelt unter anderem Wohngebäudeversicherungen. Die Parteien vereinbaren die Lieferung exklusiver, qualifizierter Leads zu nachfolgenden Bedingungen.
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Der Anbieter verpflichtet sich, dem Makler qualifizierte Leads für Wohngebäudeversicherungen zu generieren, zu validieren und zu liefern.
1.2 Der Makler verpflichtet sich, die gelieferten Leads zu den vereinbarten Konditionen abzunehmen und gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu nutzen.
1.3 Die Leads werden ausschließlich in Deutschland generiert und betreffen Interessenten mit Wohnsitz in Deutschland.
§ 2 Definition eines qualifizierten Leads
2.1 Qualifizierter Lead Wohngebäudeversicherung
Ein „qualifizierter Lead" im Sinne dieses Vertrages ist eine Kontaktperson, die alle nachfolgenden Kriterien kumulativ erfüllt:
(a) Kontaktinformationen
- Vollständiger Vor- und Nachname
- Gültige deutsche Mobilfunknummer oder Festnetznummer, die per SMS oder telefonisch verifiziert wurde
- Gültige und funktionsfähige E-Mail-Adresse mit automatisierter Validierung
(b) Ausdrückliches Interesse
- Die Person hat aktiv Interesse an einer Wohngebäudeversicherung bekundet
- Die Person hat ein Formular, Quiz oder eine andere vom Anbieter bereitgestellte Eingabemaske ausgefüllt
- Das Interesse wurde durch direkte Fragen bestätigt (z.B. „Möchten Sie Ihr Wohngebäude versichern?" oder „Suchen Sie eine Wohngebäudeversicherung?")
(c) Qualifizierungskriterien
- Die Person ist mindestens 18 Jahre alt
- Die Person hat ihren Wohnsitz in Deutschland (verifiziert durch Formularangaben oder IP-Adresse)
- Die Person gibt an Eigentümer zu sein oder ein Wohngebäude zu besitzen (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung)
- Die Person hat keine ausdrückliche Bitte um Nicht-Kontaktierung geäußert
- Die Person hat der Kontaktaufnahme durch Versicherungsmakler zugestimmt (Consent gemäß DSGVO)
(d) Exklusivität und Lieferung
- Der Lead wird ausschließlich an den Makler geliefert und nicht geteilt, recycelt oder weiterverkauft
- Die Lieferung erfolgt in Echtzeit (innerhalb von Minuten nach Eingang) oder via CRM/API-Integration innerhalb von 48 Stunden
- Der Lead ist zum Zeitpunkt der Lieferung nicht älter als 24 Stunden
2.2 Ausschlusskriterien
Ein Lead gilt NICHT als qualifiziert, wenn:
- (a) Die Telefonnummer nicht erreichbar, ungültig oder abgeschaltet ist
- (b) Die E-Mail-Adresse gefälscht, nicht funktionsfähig oder syntaktisch fehlerhaft ist
- (c) Der Lead von einem Bot, Spam-Quelle oder unbefugten Dritten eingereicht wurde
- (d) Der Lead kein Interesse an Versicherungsprodukten bekundet hat
- (e) Die Person außerhalb Deutschlands ansässig ist
- (f) Der Lead bereits vor Lieferung eine Abmeldung oder Widerruf der Einwilligung erklärt hat
- (g) Der identische Lead dem Makler innerhalb der letzten 30 Tage bereits geliefert wurde
§ 3 Lead-Ersatz und Reklamationsrecht
3.1 Ersatzanspruch
Der Makler kann einen Lead-Ersatz innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt reklamieren, wenn:
- (a) Die Kontaktdaten ungültig sind (nicht erreichbare Telefonnummer oder gefälschte E-Mail)
- (b) Es sich um einen Duplikat-Lead innerhalb derselben Kampagne (30-Tage-Fenster) handelt
- (c) Der Lead vollständig außerhalb des vereinbarten Zielgruppenprofils liegt (z.B. Anfrage zu Kfz-Versicherung statt Wohngebäude)
3.2 Kein Ersatzanspruch
Ein Lead-Ersatz erfolgt NICHT, wenn:
- (a) Der Kontakt nicht antwortet, nicht erreichbar oder nicht interessiert ist
- (b) Der Makler den Lead nicht innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt kontaktiert hat
- (c) Der Lead seine Meinung geändert hat oder sich gegen einen Vertragsabschluss entschieden hat
- (d) Der Lead aufgrund von Preis, Konditionen oder internen Verkaufsprozessen des Maklers nicht konvertiert
- (e) Die Kontaktdaten korrekt sind, aber der Lead aus anderen Gründen nicht zum Abschluss kommt
3.3 Reklamationsprozess
Alle Reklamationen müssen schriftlich per E-Mail an [email protected] mit folgenden Angaben erfolgen:
- (a) Name und Kontaktdaten des betroffenen Leads
- (b) Datum und Uhrzeit der Lieferung
- (c) Grund der Reklamation mit Nachweis (z.B. Screenshot, Anrufprotokoll)
3.4 Ersatzanfragen müssen innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Lieferung gestellt werden.
3.5 Genehmigte Ersatz-Leads werden innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Genehmigung geliefert.
§ 4 Kampagnenstart und Lieferung
4.1 Der Kampagnenstart erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach:
- (a) Vollständigem Zahlungseingang, und
- (b) Abschluss des Onboarding-Prozesses (Bereitstellung notwendiger Informationen durch den Makler)
4.2 Die Leads werden laufend geliefert über:
- (a) E-Mail,
- (b) Gemeinsam genutztes Google Sheet, oder
- (c) CRM-Integration (API)
4.3 Der Anbieter kann die Liefergeschwindigkeit basierend auf Kampagnen-Performance, Budget oder Plattform-Einschränkungen anpassen.
4.4 Mengenabweichung
Der Anbieter wird nach wirtschaftlich zumutbarem Aufwand die vereinbarte Anzahl qualifizierter Leads liefern. Der Makler erkennt an, dass die tatsächliche Lead-Menge aufgrund von Plattform-Performance, Targeting-Einschränkungen, Marktbedingungen und Budget-Beschränkungen variieren kann.
4.5 Sollte die vollständige Lieferung innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Frist nicht möglich sein, kann der Makler wählen:
- (a) Die Kampagnendauer zu verlängern, um eine fortgesetzte Lieferung zu ermöglichen, oder
- (b) Eine Teillieferung zu akzeptieren, wobei nicht verwendetes Werbebudget nach alleinigem Ermessen des Anbieters für eine zukünftige Kampagne gutgeschrieben werden kann.
4.6 Erstattungen für nicht gelieferte Leads werden nur gewährt, wenn dies schriftlich vom Anbieter vereinbart wurde.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die Zahlung erfolgt vollständig im Voraus vor Aktivierung der Kampagne per Banküberweisung auf das vom Anbieter angegebene Konto.
5.2 Nach Zahlungseingang verpflichtet der Anbieter sofort Ressourcen, Werbeausgaben und operatives Betriebskapital zur Durchführung der Lead-Generierungskampagne. Der Makler erkennt an und stimmt zu, dass alle Zahlungen als im Voraus verdient gelten und strikt nicht erstattungsfähig sind, unabhängig von Kampagnen-Performance, Lead-Konversionsraten oder vorzeitiger Beendigung.
5.3 Zusätzliche Lead-Pakete können nach Abschluss der ursprünglichen Bestellung bestellt werden.
5.4 Verspätete oder fehlgeschlagene Zahlungen können zur Aussetzung der Lead-Lieferung ohne vorherige Ankündigung führen.
5.5 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 6 Exklusivität
6.1 Die gelieferten Leads sind für den Makler für mindestens 30 Kalendertage exklusiv.
6.2 Der Anbieter verkauft, recycelt oder teilt denselben Lead nicht innerhalb dieses Zeitraums.
6.3 Aggregierte, anonymisierte Daten können vom Anbieter intern für Optimierung und Analysen verwendet werden.
§ 7 Pflichten des Maklers
7.1 Der Makler verpflichtet sich:
- (a) Jeden Lead innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt zu kontaktieren
- (b) Genaue CRM-Aufzeichnungen oder Protokolle der Lead-Nachverfolgung zu führen
- (c) Leads nicht zu teilen, weiterzuverkaufen oder weiterzuverbreiten
- (d) Mit Feedback- oder Optimierungsanfragen des Anbieters zu kooperieren
- (e) Die Leads ausschließlich für die Vermittlung von Wohngebäudeversicherungen zu nutzen
7.2 Der Makler bestätigt, dass er über eine gültige Erlaubnis nach §34d GewO verfügt und im Vermittlerregister der IHK eingetragen ist.
§ 8 Datenschutz und rechtliche Compliance
8.1 DSGVO-Compliance
Der Anbieter bestätigt, dass alle Lead-Daten rechtmäßig und mit informierter Einwilligung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben werden.
8.2 Jeder Lead hat ausdrücklich zugestimmt, von Versicherungsmaklern kontaktiert zu werden (Opt-in).
8.3 Der Makler verpflichtet sich:
- (a) Die Daten sicher zu speichern
- (b) Die Daten ausschließlich für geschäftliche Kontaktzwecke im Rahmen der erteilten Einwilligung zu verwenden
- (c) Die Daten nicht für unerwünschte Marketingzwecke außerhalb des ursprünglichen Einwilligungsumfangs zu nutzen
- (d) Widerrufsrechte der betroffenen Personen zu respektieren und umzusetzen
- (e) Die Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu löschen
- (f) Datenschutzverletzungen innerhalb von 24 Stunden an OptiCheck zu melden
- (g) Bei Vertragsende alle Lead-Daten zu löschen oder an OptiCheck zurückzugeben
8.4 Auftragsverarbeitung
Sofern erforderlich, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
8.5 Unterauftragsverarbeiter
Der Makler darf Unterauftragsverarbeiter (z.B. CRM-Systeme) einsetzen, sofern diese DSGVO-konform sind und ein DPA vorliegt.
§ 9 Geistiges Eigentum
9.1 Der Anbieter behält alle Rechte und das Eigentum an Marketing-Assets, Werbekonten, Funnels und zugehörigen Systemen.
9.2 Dem Makler wird lediglich ein nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Leads eingeräumt.
§ 10 Haftungsbeschränkung
10.1 Der Anbieter haftet nicht für:
- (a) Entgangenen Umsatz, Gewinn oder Geschäftswert des Maklers
- (b) Nicht konvertierte oder nicht antwortende Leads
- (c) Plattform-Änderungen, Sperrungen oder Werbekonto-Einschränkungen
- (d) Die Qualität oder Abschlussbereitschaft der Leads über die in § 2 definierten Kriterien hinaus
10.2 Die Gesamthaftung des Anbieters ist auf den vom Makler für die betroffenen Leads gezahlten Gesamtbetrag beschränkt.
10.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
10.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 11 Streitbeilegung
11.1 Beide Parteien verpflichten sich, im Falle einer Streitigkeit in gutem Glauben zu verhandeln.
11.2 Kann keine Einigung erzielt werden, wird die Angelegenheit vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens einer Mediation zugeführt.
§ 12 Höhere Gewalt
12.1 Der Anbieter haftet nicht für Ausfall oder Verzögerung der Leistung aufgrund von Ursachen außerhalb der zumutbaren Kontrolle, einschließlich aber nicht beschränkt auf:
- (a) Internet- oder Hosting-Ausfälle
- (b) Einschränkungen durch Drittanbieter-Plattformen (z.B. Meta, Google)
- (c) Gesetzesänderungen oder höhere Gewalt
§ 13 Laufzeit und Kündigung
13.1 Dieser Vertrag läuft aus, sobald die bestellte Anzahl an Leads geliefert wurde, und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Die Rückerstattung geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen.
13.2 Für bereits gelieferte oder in Bearbeitung befindliche Leads zum Zeitpunkt der Kündigung werden keine Erstattungen gewährt.
13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wyoming, USA.
14.3 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
14.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
14.5 Vertragssprache
Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache abgefasst. Die deutsche Fassung ist maßgeblich.
Stand: April 2026